Für die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – (teilweise) barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“ gelten die im Folgenden dargestellten Qualitätskriterien:
Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei
Schalter/Tresen/Kasse:
- Es muss eine induktive Höranlage vorhanden sein.
Station/Objekt/Exponat:
- Informationen müssen schriftlich oder in fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.
Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:
- Informationen über die Exponate müssen schriftlich oder in fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.
- Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Hörbehinderung.
Tagungsraum/Veranstaltungsraum:
- Es muss eine induktive Höranlage vorhanden sein.
Schlafraum:
- Es muss ein W-LAN, Fax oder eine andere technische Möglichkeit der kostenfreien Kommunikation mit dem Servicepersonal zur Verfügung stehen oder muss bereitgestellt werden können.
Radweg:
(Anforderungen für Menschen mit Hörbehinderung als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)
Wanderweg:
- Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
- Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
- Abschüssige Stellen auf dem Weg sind gesichert (z.B. mit Handläufen).
- Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert.
- Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei
Allgemeines:
- Sofern es einen akustischen Alarm (z. B. Feueralarm) gibt, muss ein optisch deutliches Blink- oder Blitzsignal wahrnehmbar sein.
Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger:
- Es müssen schriftliche Haltestelleninformation vorhanden sein.
Aufzug/Lift:
- Ein abgehender Notruf im Aufzug muss optisch bestätigt werden.
Schalter/Tresen/Kasse:
- Es muss eine induktive Höranlage vorhanden sein.
Station/Objekt/Exponat:
- Informationen müssen schriftlich oder in fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.
Ausstellungsraum/weitläufiger Raum:
- Informationen über die Exponate müssen schriftlich oder in fotorealistischer Darstellung vermittelt werden.
- Es gibt technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Hörbehinderung.
Tagungsraum/Veranstaltungsraum:
- Es muss eine induktive Höranlage vorhanden sein.
Schlafraum:
- Es muss ein Doppel- oder Mehrbettzimmer vorhanden sein.
- Es muss mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden sein.
- Das Anklopfen an die Zimmertür muss durch ein Blinksignal angezeigt werden, welches in allen Räumen wahrgenommen werden kann.
- Es muss ein W-LAN, Fax oder eine andere technische Möglichkeit der kostenfreien Kommunikation mit dem Servicepersonal zur Verfügung stehen oder muss bereitgestellt werden können.
Speiseraum:
- Tische müssen mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden sein.
- Es hängen oder stehen keine Lampen bei den Tischen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.
- Es muss Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen geben (z. B. Sitzecke, separater Raum).
Radweg:
(Anforderungen für Menschen mit Hörbehinderung als Nutzer/Mitfahrer von Fahrrädern, Lastenfahrrädern, Rädern mit Anhänger, Handbikes, Tandems, Dreirädern, Reha-Bikes usw.)
- siehe Anforderungen „barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“ für Radwege
- Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Radweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
- Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.
Wanderweg:
- Der Wanderweg ist autofrei bzw. nahezu autofrei (separate Wanderwege, nicht öffentliche Straßen/Wege, Wirtschafts-, Forst- und Landwirtschaftswege) bzw. führt über Spielstraßen, 30 km/h Zonen, verkehrsberuhigte Zonen und Straßen.
- Falls eine Überquerung einer von Kfz befahrenen Straße notwendig ist, ist diese entsprechend gesichert, z. B. durch Ampel, Zebrastreifen, Insel in der Fahrbahnmitte, Geschwindigkeitsreduzierung.
- Abschüssige Stellen auf dem Weg sind gesichert (z.B. mit Handläufen).
- Der Wanderweg ist nur auf einzelnen Wegabschnitten (< 20% der Gesamtstrecke) für Radfahrer, Skater oder Reiter durch aktive Besucherlenkung (Kommunikation, Vermarktung) ausgewiesen.
- Der Weg ist eindeutig, einheitlich und durchgehend ausgeschildert.
- Es liegen barrierefrei gestaltete Beschreibungen zum Wanderweg (Wegeführung, Länge, Beschilderung, begleitende Infrastruktur usw.) vor (gedruckt oder auf barrierefreien Internetseiten o.ä.).
- Es ist mindestens beim Ein-/Ausstieg des Wanderwegs (in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg) ein Parkplatz vorhanden.
- Ergänzende Hinweise WC:
- Es ist mindestens alle 5 km ein öffentlich zugängliches WC in maximal 250 m Entfernung vom Wanderweg vorhanden.
- Das WC (bzw. relevante Bereiche wie Zugänglichkeit, Alarm usw.) erfüllt die Kriterien der Kennzeichnung „barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.