Basis für die Kennzeichnung „Reisen für Alle“ sind die Qualitätskriterien (Version 3.0) für folgende Personengruppen:
Diese wurden in mehrjähriger Zusammenarbeit und Abstimmung mit Betroffenenverbänden sowie touristischen Akteuren entwickelt. Sie finden diese auch hier zum Download (pdf, 2 MB).
Klicken Sie oben auf eines der Personenzeichen und finden Sie dort die Qualitätskriterien für die jeweilige Personengruppe.
Die Kriterien sind keine Planungsgrundlage für Architekten. Für den Neubau bzw. wesentlichen Umbau von Gebäuden und Infrastruktur gelten die Bauordnungen der Bundesländer.