Herzlich willkommen!
Informationen zur Barrierefreiheit:
Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt zwei gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
- Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 31 m lang, leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 5 % über eine Strecke von 10 m.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
- Die Plattform des Treppenlifts zum Sitzungszimmer E.09 ist 80 cm x 100 cm groß.
- Der Aufzug zum Ratssaal im 1. Obergeschoss ist 111 cm x 140 cm groß.
- Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. Ausnahme: Die Tür zum Ratssaal im 1. Obergeschoss ist 86 cm breit.
- Der Schalter des Servicepoint Rathaus ist 106 cm hoch. Es ist eine gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)
- Die Tür öffnet nach innen, beeinflusst aber die Bewegungsflächen vor WC und Waschbecken nicht.
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor dem WC und dem Waschbecken 160 cm x 213 cm;
links neben dem WC 137 cm x 70 cm und rechts neben dem WC 42 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Prüfbericht:
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Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
Prüfbericht:
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Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind nicht visuell kontrastreich gestaltet, jedoch taktil erfassbar. Alternativ sind Treppen vorhanden.
- Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet. Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
Prüfbericht:
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Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
Prüfbericht:
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Zertifiziert im Zeitraum:
Mai 2023 - April 2026
Bildergalerie
Adresse & Kontakt
Touristinformation/Rathaus Herxheim
Obere Hauptstr. 2
76863 Herxheim
11
Telefonnummer:+49 7276 501-107
Faxnummer:+49 7276 501-250
E-Mail-Adresse:verein-suew@herxheim.de
Website:https://herxheim.suedlicheweinstrasse.de
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